Online-Mitgliedsantrag

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.

Antrag auf Mitgliedschaft in der BSG Kassel 1951 e.V.

1. Vorsitzende: Vanessa Klinger

Auf der Hasenhecke 58
34125 Kassel

Telefon: 0157 / 50889943

E-Mail: info@bsg-kassel.de

Vollständiger Name:
(Bei Berufsunfall bitte Genossenschaft angeben)
Vermutliche Sportgruppe(n) (bitte ankreuzen):
Mitgliedsbeitrag (in Euro):

Im ersten Jahr (Kalenderjahr) der Mitgliedschaft rechnet sich der Beitrag nach Monatseintritt.

In den Folgejahren erteile ich eine
Aufnahmegebühr: 20,00 €

Einzugsermächtigung

Mit meiner Unterschrift zur Mitgliedschaft erteile ich auch die Genehmigung, dass Bilder und Videos von mir in allen Medien, auch im Internet veröffentlicht werden können.
(bei Kindern oder Jugendlichen der gesetzliche Vertreter)

Vereinsarbeit in der BSG Kassel 1951 e.V.

Jedes Mitglied im Alter von 16 bis 70 Jahren hat pro Jahr 4 Stunden Vereinsarbeit abzuleisten,
(Auch im ersten Jahr der Mitgliedschaft)
(Ausnahmen müssen beim Vorstand beantragt werden).

Bei Nichtableisten der Vereinsarbeit, wird am Ende des Jahres ein Ausgleichsbeitrag in Höhe von 40,00 € fällig.


Ergänzende Hinweise

Erwerb der Mitgliedschaft

Der Vorstand kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Bei Annahme erhält das Mitglied eine Mitgliedsnummer, die Satzung steht auf der Homepage zur freien Verfügung.

Erklärung Mitgliedsbeitrag

Der ermäßigte Beitrag kann nur für Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres gewährt werden.

Nach dem 18. Geburtstag wird der Beitrag für Erwachsene erhoben.

Ausnahmen:

Um den ermäßigten (Sozialbeitrag) zu erhalten, muss eine der vorgenannten Ausnahmen erfüllt sein,

  • Beschäftigte in geschützten Werkstätten
  • Rentner
  • Auszubildende
  • Schüler
  • Bezieher von Sozialleistungen (z.B. Hartz IV)

und es ist ein Nachweis beizufügen.

Studenten, nur nach Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung.

Der Familienbeitrag ist ein "Festbetrag", egal wieviele Familienmitglieder (Eltern + Kinder) Mitglied sind.

Einzugsermächtigung

Hiermit ermächtige ich die BSG Kassel 1951 e.V., die von mir zu entrichtenden Zahlungen (Mitgliedsbeitrag, ggf. Ausgleichsbeitrag) bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos (siehe Vorderseite) durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht von Seiten des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.

Auszug aus der Vereinssatzung (§ 4, Abs. 2):

Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im Bankeinzugsverfahren mittels Lastschrift eingezogen. Das Mitglied soll sich bei Eintritt in den Verein verpflichten, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Mahngebühren

Bei Nichteinlösung der Lastschrift und für jede Mahnung berechnet die BSG eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro, zuzüglich eventuell anfallender Rückbuchungsgebühren.

Bei der 3. Mahnung behalten wir uns die Kündigung der Mitgliedschaft vor.

Offene Forderungen können nach der 3. Mahnung an ein Inkassobüro zur weiteren Beitreibung übergeben werden.

Alle dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten trägt das säumige Mitglied.

Kündigung

Auszug aus der Vereinssatzung (§ 3, Abs. 9): Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung (per Einschreiben) gegenüber dem Vorstand. Er ist zum Ende eines Quartals unter Einbehaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zulässig. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge.

Skip to content